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   VG Bremen, 11.07.2019 - 4 V 1330/19   

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https://dejure.org/2019,51197
VG Bremen, 11.07.2019 - 4 V 1330/19 (https://dejure.org/2019,51197)
VG Bremen, Entscheidung vom 11.07.2019 - 4 V 1330/19 (https://dejure.org/2019,51197)
VG Bremen, Entscheidung vom 11. Juli 2019 - 4 V 1330/19 (https://dejure.org/2019,51197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BremWahlG § 38
    Einsicht in die Stimmzettel zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft - Einsichtnahme; Einsichtnahme in Stimmzettel; Stimmzettel; Wahlprüfung; Wahlprüfungsverfahren

  • fragdenstaat.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Bremen, 24.08.2011 - 1 B 198/11

    Unterliegen der von einem Wahlvorstand angefertigten Wahlniederschriften dem

    Auszug aus VG Bremen, 11.07.2019 - 4 V 1330/19
    Wahlvorstände werden deshalb als "eine Art Selbstverwaltungsorgan der Aktivbürger" bezeichnet, woraus die Schlussfolgerung gezogen wird, dass ihre Tätigkeit keine funktionale Verwaltungsqualität besitzt und mithin auch § 1 Abs. 1 BremIFG keine Anwendung findet (zweifelnd bereits: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 B 198/11 -, Rn. 11; a. A. noch VG Bremen, Beschluss vom 05. Juli 2007 - 2 V 1731/07 -, Rn. 9 ff.; offengelassen in: VG Bremen, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 V 1164/15 -, Rn. 13, jeweils juris).

    Der geltend gemachte Anspruch ergibt sich auch nicht aus dem Anspruch des Antragstellers auf pflichtgemäße Entscheidung über seinen Antrag auf Einsicht in die Stimmzettel durch den Wahlbereichsleiter (vgl. hierzu: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 1 B 135/15 -, Rn. 3; Beschluss vom 24. August 2011 - 1 B 198/11 -, Rn. 14 ff., jeweils juris).

    Der Einsicht Dritter stehen wahlrechtliche Vorschriften und Wahlgrundsätze grundsätzlich nicht entgegen (ausführlich: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 B 198/11 -, Rn. 15 ff.; zweifelnd: Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 13. September 2016 - St 2/16 -, Rn. 68, jeweils juris), weshalb der Wahlleiter über einen entsprechenden Antrag nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat.

  • OVG Bremen, 16.07.2015 - 1 B 135/15

    Einsicht in Wahlstimmzettel - Akteneinsicht; Stimmzettel; Wahlbereich;

    Auszug aus VG Bremen, 11.07.2019 - 4 V 1330/19
    Über den Antrag auf Einsicht in die Stimmzettel hatte der Wahlbereichsleiter für den Wahlbereich als Behörde des Landes Bremen zu entscheiden (vgl. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 1 B 135/15 -, Rn. 7, juris).

    Der geltend gemachte Anspruch ergibt sich auch nicht aus dem Anspruch des Antragstellers auf pflichtgemäße Entscheidung über seinen Antrag auf Einsicht in die Stimmzettel durch den Wahlbereichsleiter (vgl. hierzu: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 1 B 135/15 -, Rn. 3; Beschluss vom 24. August 2011 - 1 B 198/11 -, Rn. 14 ff., jeweils juris).

    Sofern der Antragsteller ein -5- berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme geltend machen kann, ist die Einsicht sowohl in die Wahlniederschriften nebst Anlagen als auch in die Stimmzettel in der Regel zu gewähren (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, a.a.O, Rn. 27; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 1 B 135/15 -, Rn. 3, jeweils juris).

  • StGH Bremen, 13.09.2016 - St 2/16

    Wahlprüfungsbeschwerde des Landeswahlleiters

    Auszug aus VG Bremen, 11.07.2019 - 4 V 1330/19
    Der Einsicht Dritter stehen wahlrechtliche Vorschriften und Wahlgrundsätze grundsätzlich nicht entgegen (ausführlich: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 B 198/11 -, Rn. 15 ff.; zweifelnd: Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 13. September 2016 - St 2/16 -, Rn. 68, jeweils juris), weshalb der Wahlleiter über einen entsprechenden Antrag nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat.
  • StGH Niedersachsen, 08.08.2017 - StGH 2/16

    Organstreitverfahren der Fraktion der FDP im Niedersächsischen Landtag und eines

    Auszug aus VG Bremen, 11.07.2019 - 4 V 1330/19
    Keine Einsicht in Wahlunterlagen zur Bürgerschaftswahl mangels berechtigtem Interesse, da nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs (StGH 2/16) eine Wahlanfechtung nicht auf eine von einem Einzelnen durchgeführte "Nachzählung" gestützt werden kann.
  • VG Bremen, 05.07.2007 - 2 V 1731/07

    Einsicht in Wahlniederschriften - Beteiligungsfähigkeit; Informationseingang;

    Auszug aus VG Bremen, 11.07.2019 - 4 V 1330/19
    Wahlvorstände werden deshalb als "eine Art Selbstverwaltungsorgan der Aktivbürger" bezeichnet, woraus die Schlussfolgerung gezogen wird, dass ihre Tätigkeit keine funktionale Verwaltungsqualität besitzt und mithin auch § 1 Abs. 1 BremIFG keine Anwendung findet (zweifelnd bereits: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 B 198/11 -, Rn. 11; a. A. noch VG Bremen, Beschluss vom 05. Juli 2007 - 2 V 1731/07 -, Rn. 9 ff.; offengelassen in: VG Bremen, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 V 1164/15 -, Rn. 13, jeweils juris).
  • VG Bremen, 15.07.2015 - 4 V 1164/15

    Einsichtnahme in Stimmzettel der Bremischen Bürgerschaftswahl

    Auszug aus VG Bremen, 11.07.2019 - 4 V 1330/19
    Wahlvorstände werden deshalb als "eine Art Selbstverwaltungsorgan der Aktivbürger" bezeichnet, woraus die Schlussfolgerung gezogen wird, dass ihre Tätigkeit keine funktionale Verwaltungsqualität besitzt und mithin auch § 1 Abs. 1 BremIFG keine Anwendung findet (zweifelnd bereits: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 B 198/11 -, Rn. 11; a. A. noch VG Bremen, Beschluss vom 05. Juli 2007 - 2 V 1731/07 -, Rn. 9 ff.; offengelassen in: VG Bremen, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 V 1164/15 -, Rn. 13, jeweils juris).
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